Die erklärte Philosophie der Kanzlei ist es, ihre Mandanten kompetent, engagiert und vor allem persönlich zu betreuen. Dabei gehören eine Spezialisierung sowie kontinuierliche Fortbildung ebenso zu einem erfolgreichen Mandat wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant.
Zu den Zielen dieser Kanzlei gehören unter Anderem, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden und außergerichtlich beizulegen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertritt Frau Hoffmann Sie und Ihre Interessen selbstverständlich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in ganz Deutschland.
Die Schwerpunkte dieser Kanzlei liegen in der Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Aber auch die Regulierung von Schadensfällen sei es im Straßenverkehr sei es in allgemeinen Haftpflichtfällen gehören zum Tätigkeitsspektrum. Daneben übernimmt Frau Rechtsanwältin Hoffmann Ihre Verteidigung in den Bereichen des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, steht Frau Hoffmann Ihnen in Opferschutzfragen und als Rechtsbeistand im Strafverfahren gegen den oder die Täter mit Rat und Tat zur Seite. Als Opferanwältin steht sie hierbei zu verschiedenen Hilfsorganisationen wie beispielsweise dem WEISSEN RING e.V., Dunkelziffer e.V. oder auch dem Opferhilfebüro Osnabrück in Verbindung.
Selbstverständlich werden Sie auch in Fragen zum Familienrecht und allgemeinen Zivilrecht von ihr kompetent beraten.
Frau Hoffmann ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten postulationsfähig. Sie kann Sie somit bundesweit vor allen Gerichten – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes – vertreten.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten wie z.B. Steuerberatern und Privatdetekteien notwendig werden kann. Um alle Fragen rund um Ihr Mandat zu klären, pflegt die Kanzlei Verbindungen zu verschiedenen Spezialisten und Institutionen. Das so gewonnene Wissen wird gerne an Sie weitergegeben.
Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Mandantengespräche sind aber auch ohne weiteres in englischer und spanischer Sprache möglich.
Das Honorar der Rechtsanwälte in Deutschland richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Über die Höhe der in Ihrem Fall voraussichtlich anfallenden Gebühren werden Sie selbstverständlich zu Beginn eines Beratungsgesprächs ausführlich aufgeklärt. Sollten Sie aus finanziellen Gründen einmal nicht in der Lage sein, die Kosten für die Inanspruchnahme der anwaltlichen Tätigkeit allein zu tragen, wird man Sie auch über die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, beraten.
Das Büro ist montags bis freitags von 8.30 – 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 - 17.30 Uhr für Sie geöffnet. Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Gesprächstermin. Selbstverständlich sind auch Termine außerhalb der allgemeinen Bürozeiten möglich.